Dienstag 07.02.2012

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Was ändert sich für Autofahrer in 2012?

Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters

Staatliche Förderung geht in die nächste Runde...
Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-Pkw, Wohnmobile und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen wird zum 1. Januar 2012 wieder aufgenommen. Hierfür wird der Bund 30 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Diese reichen für mehr als 90.000 Nachrüstungen. Darauf verständigte sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Hier können Sie mehr erfahren...

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Umwelt


Dieselpartikelfilter

Dieselpartikelfilter

Mobil bleiben heißt nachrüsten

Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter schädigen mit ihrem hohen Feinstaubausstoß die Umwelt.

In Europa gelten seit Januar 2005 neue Grenzwerte für Feinstaub, die in vielen Städten allzu deutlich überschritten werden. Deswegen fordert der Gesetzgeber drastische Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub. Betroffen sind alle Fahrzeuge (PKW und LKW) mit Diesel-Motor. Ein Großteil der Neufahrzeuge wird bereits serienmäßig mit Diesel-Partikelfilter verkauft. Aber wie sieht es mit Neufahrzeugen oder Altfahrzeugen aus die keinen Filter besitzen?

Zwischen 600 und 1.000 Euro kostet es, ein Dieselfahrzeug nachrüsten zu lassen. Dies ist natürlich abhängig vom Fahrzeug. Fragen Sie uns einfach, wie viel eine Nachrüstung für Ihr Fahrzeug kostet.

Wir verbauen qualitativ hochwertige Systeme der Firma HJS - der Marktführer im Bereich Nachrüstung, Katalysatoren und Montagetechnik. Mit einem HJS Diesel-Partikelfilter erhält Ihr PKW, Transporter oder Ihr Wohnmobil freie Fahrt in die Umweltzone.


Umrüstung bedeutet nicht automatisch grüne Plakette:

Wenn das Auto vor der Nachrüstung eine gelbe Plakette hatte, bekommt es nach der Nachrüstung eine grüne. Hatte das Fahrzeug vor der Umrüstung eine rote Plakette, erhält es nach der Nachrüstung eine gelbe. Bei besonders guten Filtern kann aber eine grüne Plakette erteilt werden.


Förderung

Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-Pkw, Wohnmobile und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen wird zum 1. Januar 2012 wieder aufgenommen. Hierfür wird der Bund 30 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Diese reichen für mehr als 90.000 Nachrüstungen. Darauf verständigte sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Im Rahmen des Förderprogramms wird die Nachrüstung mit einem Partikelfilter im Jahr 2012 mit 330 Euro direkt bezuschusst. Die Gutschrift der Fördergelder wird wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) abgewickelt. Eine rückwirkende Förderung für 2011 ist leider nicht möglich.


Für welche Fahrzeuge gibt es den Barzuschuss?

· PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden
· Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden
· leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.

Ein Einbau vor der Erstzulassung durch das Werk oder eine Werkstatt erfüllt nicht die Voraussetzung für eine Förderung.


Die Abwicklung des Barzuschusses erfolgt in drei Schritten:

· Der Autobesitzer lässt sein Fahrzeug im Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 in einer Werkstatt nachrüsten. Sie bescheinigt ihm den Einbau des Filters.

· Mit diesem Nachweis geht es zur Zulassungsbehörde. Dort lässt der Pkw-Halter die entsprechende Partikelminderungsstufe nach Vorlage einer Abnahmebescheinigung für den nachträglich eingebauten Diesel-Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen. Nach der Änderung kann die neue Plakette ausgehändigt werden (rot wird zu gelb, gelb wird zu grün).

· Für die Antragstellung steht ab dem 1. Februar 2012 auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) eine Antragsmaske zur Verfügung. Dort können die erforderlichen Informationen eingetragen werden. Die Daten übermittelt der Antragsteller (Fahrzeughalter) elektronisch an das BAFA. Anschließend druckt er das Antragsformular aus, unterschreibt es und sendet es zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA.

Der Antrag ist vollständig, wenn alle Formularfelder ausgefüllt und dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular die benötigten Anlagen beigefügt sind. Die Auszahlung der 330 € erfolgt kurzfristig per Banküberweisung auf das Konto des Fahrzeughalters.


Vorteile einer Umrüstung

+ 330 € Förderung - direkte Auszahlung
+ Freie Fahrt trotz Fahrverbote
+ Steigerung des Wiederverkaufswertes
+ Gleiche Technologie für Neufahrzeuge und Gebrauchte
+ Fahrzeugherstellerkompetenz
+ Wartungsfrei
+ Schneller und einfacher Einbau
+ Keine Minderung der Motorleistung
+ Kein Kraftstoffmehrverbrauch
+ Gesundheit schützen
+ Aktiver Umweltschutz
+ Biodiesel tauglich

Quelle: www.hjs.com / www.kfzgewerbe.de

Auch Sie möchten zum Umweltschutz beitragen? Sprechen Sie uns an!

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Feinstaubplaketten

Feinstaubplaketten

Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders der Feinstaubbelastung beitragen.

Die Plaketten gibt es in den drei Farben Grün, Gelb und Rot, die jeweils einer Schadstoffgruppe entsprechen.

Die grüne Plakette erhalten Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. In weiteren Stufen wird die gelbe sowie die rote Plakette für Diesel-Fahrzeuge zugeteilt. Fahrzeugen mit schlechter Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden. Das sind die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1. Grundlage dieser Einstufung sind zunächst die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren. In vielen Fällen kann eine Nachrüstung von Filtern (bei Dieselfahrzeugen) zu einer besseren Einstufung führen.

http://www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html

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